Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entschieden, dass für mit Wohnungen mitvermieteten Garagen nicht dieselben hohen Instandhaltungsstandards wie für Wohnräume gelten.

Im Fokus stand eine Garage, bei der es aufgrund von Durchfeuchtung des Mauerwerkes zu Flecken, Verdunstungsrändern und Putzabblätterungen kam. Der Mieter forderte die kostspielige Sanierung der Garagen. Der OGH entschied jedoch, der Vermieter ist nur verpflichtet grundlegende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um den üblichen Standard von Garagen zu wahren. Dieses Urteil klärt die Erhaltungspflichten und schützt Vermieter vor unverhältnismäßigen Ansprüchen.

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