Sonderthema – Auch die Heiztechnik kommt irgendwann in die Jahre
Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Seit Jänner 2024 gelten in Österreich neue Förderungen für Heizungstausch und thermische Sanierung. Klimafreundlichere Alternativen werden mit durchschnittlich 75 Prozent durch Bundesförderungen gedeckt.
Wer seine alte Heizung erneuern möchte, kann loslegen. Für den Heizungstausch gibt es seit 1. Jänner 2024 in Österreich entsprechende Anreize in Form neuer technologiespezifischer Förderpauschalen, damit der Umstieg von fossilen Gas-, Öl-, Kohle-, Allesbrenner-, Direktstromheizungen auf klimafreundlichere Wärmealternativen leichter fällt. Für das genaue Prozedere lohnt es sich, bei Experten nachzufragen. Hilfreich sind verschiedene Informationsblätter, die auch online abrufbar (z. B. über Energieberatungsstellen) sind.
Solange das Heizsystem funktioniert und es die Räume im Winter warm hält, macht sich wohl kaum ein Hausbesitzer darüber Gedanken, wie alt der Heizkessel eigentlich ist. Das kann fatale Folgen haben: Die schlechte Ener-gieeffizienz einer alten Heizung wirkt sich negativ auf die Umwelt und die Heizkosten aus. Vor allem das Kostenargument dürfte für jeden interessant sein. Dass die Heizung mit Abstand die meisten Energiekosten im Haushalt verursacht, ist den meisten jedoch nicht bewusst.
Fördergeld fließt
Die Gesamtunterstützung des Bundes ist auf maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt (Ausnahmen gelten für Menschen mit geringem Einkommen – hier werden bis zu 100 Prozent gefördert). Förderpauschalen belaufen sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern für den Anschluss an die Nah- oder Fernwärme auf 15.000 Euro, für eine Pellets-Zentralheizung oder Hackgutheizung auf 18.000 Euro. Die Pauschale für Scheitholz-Zentralheizungen beträgt 16.000 Euro, für Luft-/Wasser-Wärmepumpen sind es 16.000 Euro und für Wasser-/Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen gibt es 23.000 Euro (für Bohrungen werden 5000 Euro extra gezahlt). Bei der Nah- bzw. Fernwärme müssen 50 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 Prozent der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 Prozent aus einer Kombination dieser Energie- bzw. Wärmemengen stammt.
Umfassende Hilfe
Wichtig zu wissen ist es dabei auch, dass nicht nur die Kosten des Gerätes (also etwa der Pelletskessel oder die Wärmepumpe) gefördert werden, sondern auch Planungskosten, Tiefenbohrungen/Erdkollektoren, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung oder Demontage- bzw. Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- oder Tankanlagen. Je nach Bundesland können noch weitere Förderungen hinzukommen. Zu beachten ist, dass die Förderungssumme erst nach Umsetzung der Heizungserneuerungsmaßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt wird. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Zu beachten dabei ist, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.
Beratung nutzen
Wer seine Heizung erneuern möchte, sollte einen Termin beim Installateur des Vertrauens ausmachen und sich unbedingt beraten lassen. Denn um für das eigene Haus die geeignete Heizung zu finden, bedarf es der Beantwortung vieler Fragen. Sollten Heizungstauschwillige aber mit dem System eines bestimmten Herstellers liebäugeln, empfiehlt es sich, die Suche dort zu beginnen. Bei den Herstellern erfährt man meist, mit welchen Fachpartnern sie zusammenarbeiten. Denn nicht jeder Installateur wird jedes Heizsystemfabrikat montieren (auch wenn er es dürfte oder könnte) – Personal, Lagerhaltung, Bestellwesen, Schulung, Erfahrung von Installationsunternehmen sind meist auf einige Hersteller fokussiert. Das ist logisch und geht auch gar nicht anders, wenn man bedenkt, wie viele unterschiedliche Heizungshersteller und -systeme es gibt.
Für Klima und Geldbörse
Der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und die Gebäudesanierung helfen mittelfristig dem Klima und der Geldbörse und werden zusätzlich gefördert.
Gefördert werden Leistungen, die seit Jänner 2023 erbracht wurden. Notwendig ist eine Registrierung für ein baureifes oder bereits umgesetzte Projekt (www.raus-aus-oel.at/efh). Registrierungen können so lange erfolgen, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025. Die Antragstellung durch Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-, Zweifamilienhauses oder Reihenhauses muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.
Für Einkommensschwache
Für Menschen im untersten Einkommensdrittel werden die Kos-ten für den Heizungstausch im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ bis zu 100 Prozent übernommen. Zuvor galt die Regelung nur für Personen in den untersten beiden Einkommenszehnteln. Die Einkommensgrenze für eine 100-Prozent-Förderung liegt für einen Einpersonenhaushalt bei einem Monatseinkommen von netto 1904 Euro (zwölfmal). Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit dem Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind. Neben der Bundes- und Landesförderung können die förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze übernommen werden. Registrierungen können hier nur längstens bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Weitere Zuschüsse
Ab 2024 werden zudem die Förderungen für die thermische Sanierung deutlich angehoben. Ein- und Zweifamilienhäuser bekommen künftig bis zu 42.000 Euro für eine umfassende Sanierung, zuvor waren es 14.000 Euro. Im mehrgeschoßigen Wohnbau wird die maximale Förderung von 100 Euro auf 300 Euro pro Quadratmeter angehoben.