Sonderthema – Den Räumen ein neues „Gesicht“ verpassen
Von vielen jungen Erwachsenen wird dieses Ereignis ungeduldig erwartet: Der Bezug der ersten Wohnung. Damit sich der „Nestflüchter“ oder die „Nestflüchterin“ jedoch in der ersten eigenen Wohnung wohlfühlen können, sollten er oder sie sich vor der Suche einige Gedanken machen. Und zwar darüber, was ihnen beim Wohnen wichtig ist.
Der erste Schritt sollte die Prüfung der zur Verfügung stehenden Finanzen sein. Wenn die Wohnung auch noch so passend scheint, ist die Miete dann aber nicht zahlbar, wird man am Ende deprimiert sein. Zu bedenken ist dabei, dass es nicht nur um den Mietpreis, sondern ebenso um Neben- und Lebenshaltungskosten geht.
Einnahmen und Ausgaben
Also sollten zuerst Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden, um zu wissen, was die Kassa hergibt. Meist wird die erste eigene Wohnung bezogen, wenn die Ausbildung oder ein Studium ansteht, womit in der Regel nur ein sehr geringes Einkommen verbunden ist. Wer nicht über genügend eigene Mittel oder finanzielle Unterstützung durch die Eltern verfügt, kann unter Umständen staatliche Hilfen erhalten: Mietzuschuss und Studienbeihilfe. Gerade von Studierenden und jungen Leuten mit wenig Einkommen wird von Vermietern häufig eine Bürgschaft durch die Eltern verlangt. Damit werden diese berechtigt, die Miete von den Eltern einzufordern, falls der junge Mieter nicht mehr zahlen kannst. Die Höhe der Bürgschaft darf wie die Kaution maximal drei Kaltmieten betragen.
Kompromisse eingehen
Eine Wohnung allein zu mieten, kann insbesondere für Berufsstarter eine große finanzielle Belastung sein. Da ist eine Wohngemeinschaft vielleicht die bessere Lösung. Denn dort wird die Miete für die Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer geteilt. Dazu muss man jedoch bereit sein, Kompromisse einzugehen. Wer sich nach Klärung des Kassa-Inhaltes auf die Suche nach einer neuen Wohnung begibt, der sollte sich darüber klar sein, was er sucht. Lieber Dach- oder Erdgeschoß? Muss das Bad über ein Fenster und/oder eine Badewanne verfügen? Auch die Größe, die Anzahl der Zimmer und der Schnitt spielen eine wichtige Rolle. Wer einen Hund oder eine Katze hat oder haben möchte, sollte dies im Vorfeld in die Suche einbeziehen.
Genau auf Mängel schauen
Ist bei der Suche die ein oder andere potenzielle Wohnung dabei, müssen Mietinteressenten sich beim Anbieter – das ist entweder der Vermieter selbst oder ein Verwalter beziehungsweise Makler, der im Auftrag des Vermieters nach Mietern sucht – melden. Der nächste Schritt ist dann in der Regel die Wohnungsbesichtigung. Dabei haben angehende Mieter die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen und so alles Wichtige über die Wohnung zu erfahren. Mietinteressenten sollten bei der Besichtigung genau hinsehen, in welchem Zustand die Wohnung ist – zum Beispiel, ob es Kratzer im Parkett gibt, Türgriffe defekt sind oder es durchs Fenster zieht. Mängel sollten sofort angesprochen und gegebenenfalls später im Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festhalten werden.
Vorsicht bei Mietanbot
Wer vom Vermieter ein Mietanbot zum Unterzeichnen bekommt, sollte Vorsicht walten lassen. Denn mit der Unterschrift verpflichten sich Mietinteressenten die Wohnung zu dem Mietzins, der im Anbot steht, zu mieten. Zurücktreten kann davon in der Regel nur noch der Vermieter. Erst mit der Zustimmung des Vermieters gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Wer gleich bei der ersten Wohnungsbesichtigung überrumpelt wird und das Mietanbot unterzeichnet, kann davon noch zurücktreten. Wenn der Vermieter sich für einen Mietinteressenten entschieden hat, darf er noch ein paar weitere Informationen abfragen, wie zum Beispiel zur finanziellen Situation. Neben Gehaltsnachweisen wird hierfür auch oft eine Bonitätsauskunft verlangt. Zwar sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Praxis erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft jedoch meist die Chance auf eine Zusage des Vermieters. Wer zuvor ein Mietanbot unterschrieben hat, sollte dieses neben den Mietvertrag legen und schauen, ob die Angaben des Mietanbots auch mit dem Mietvertrag übereinstimmen. Auf Abweichungen – etwa einen höheren Mietzins – muss der Mieter nicht eingehen.
Behörden und Versicherungen
Nicht vergessen: Wer in seine erste eigene Wohnung zieht, muss sich gezwungenermaßen auch mit dem Themen Behörden und Versicherungen beschäftigen.
Kaum sind die Kisten in der neuen Wohnung, folgt der Papierkram. Wer etwa seinen Hauptwohnsitz wechselt, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. In der Regel ist dafür das Gemeindeamt zuständig. Mieter können sich persönlich oder postalisch anmelden. Dafür benötigen sie lediglich ein Meldezettelformular, das sie zum Beispiel auf help.gov.at herunterladen können. Für das Anmelden des neuen Wohnsitzes müssen sie nichts zahlen. Wer zum Beispiel ein Auto hat, muss auch das ummelden. Auch Versicherungen, Handyverträge bzw. Telefonanbieter oder die Hausbank müssen über die neue Adresse informiert werden.
An mögliche Schäden denken
Wichtig ist es zudem, nach dem Einzug verschiedene Versicherungen abzuschließen. Da wäre etwa die private Haftpflicht: Eine private Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Beispielsweise auch Schäden, die beim Umzug passieren, wie etwa Kratzer an der Wand im Treppenhaus. Ebenso wichtig ist der Abschluss einer Hausratsversicherung. Diese deckt alle Schäden von „beweglichen“ Gegenständen in der Wohnung – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und auch Bargeld – ab, die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag verursacht werden. Ebenfalls enthalten ist in der Regel eine Glasversicherung und oftmals auch gleich eine Privathaftpflichtversicherung.