Ferienimmobilie im Ausland
Während eines Auslandsurlaubes kann man sich in Land und Leute und eine Gegend verlieben. Da wäre auch ein Feriendomizil zu erwerben …
„Lassen Sie sich zu keinem unüberlegten Kauf hinreißen. Prüfen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und lassen Sie Verträge immer übersetzen“, rät Immobilienexperte Christoph Geringer vom Immoteam7. Im Vergleich zum heimischen Immobilienmarkt scheint eine Wohnung z. B. in Griechenland geradezu günstig zu sein, je nach Lage. Es gilt dabei aber einige wesentliche Punkte zu beachten.
Die Steuersätze im Zusammenhang mit Grunderwerb, Grundbesitz und Spekulation sind in Europa unterschiedlich geregelt. Soll die Immobilie zwischenvermietet werden, so sind diese Erträge ebenfalls im Land zu versteuern. Christoph Geringer: „Es macht Sinn, sich darüber im Vorfeld zu informieren.“
Die Rechtsgrundlage im Ausland unterscheidet sich oft ebenfalls sehr deutlich von den Vorschriften in Österreich. In Spanien, Italien und Portugal etwa reichen mündliche Zusagen für einen Immobilienkauf aus. „Lassen Sie einen Vertrag deshalb immer vom Notar erstellen und notariell beglaubigen. Der Vertrag sollte zudem zweisprachig verfasst werden, um jeden Irrtum auszuschließen.“
„Zum Erwerb einer Immobilie bestehen
europaweit unterschiedliche Rechtsvorschriften.“
Christoph Geringer
Immoteam7
Die hohen Baustandards in Vorarlberg teilen wir nicht mit dem Rest von Europa. Lassen Sie die Bausubstanz des Wunschobjektes prüfen und klären Sie ab, ob baurechtlich alle örtlichen Auflagen erfüllt werden. Zum Kaufpreis gehören auch die Kosten für Betrieb und Erhaltung eines Feriendomizils berücksichtigt, ebenso die Anreise. Eine Vertrauensperson vor Ort wäre wertvoll.
Christoph Geringer weiß, dass der Erwerb einer Immobilie im Urlaubsland ein umfassendes Vorhaben ist. „Es gibt aber auch Vorarlberger Unternehmen, die mit Vorarlberger Handschlag- und Bauqualität im Ausland bauen. Lassen Sie sich gut beraten.“