Käufer von Neubauwohnungen
sind durch das
Bauträgervertragsgesetz geschützt.

Wer sich in ein Neubauprojekt einkaufen möchte, bekommt außer der grünen Wiese nur Pläne, Baubeschreibungen und meist auch Visualisierungen zu sehen. Nachvollziehbar ist daher die Sorge, was passiert beispielsweise, sollte der Bauträger während des Baus in Konkurs gehen. Ist dann das gesamte Geld verloren? „Genau für diesen Fall gilt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Es schützt den Käufer von Immobilien, die vom Bauträger erst errichtet werden.“ Darauf verweist Kevin Bachmann, Immobilienberater von Immoteam7.

„Der Käufer wird
zur Sicherstellung
im Grundbuch eingetragen.“

Kevin Bachmann
Immoteam7

Schriftform ist für den Wohnungskauf Pflicht! Der Vertragsgegenstand muss genau beschrieben und auf etwaige Gefahrenmomente muss ebenfalls hingewiesen werden. Der Vertrag muss zudem eine Gesamtübersicht der Kosten ebenso enthalten wie den spätesten Übernahmetermin sowie das Datum der Fertigstellung des Gesamtprojekts. Neben weiteren Punkten gehört im Vertrag auch ein Treuhänder genannt.

Zur Sicherstellung wird der Käufer im Grundbuch eingetragen. Er bezahlt nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Ratenplan fällig. Dabei werden nur 15 Prozent bei Baubeginn fällig, 35 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs, dann immer weiter nach jedem Baufortschritt ein festgelegter Prozentsatz. Ein Haftungsrückbehalt von mind. 2 Prozent bleibt dem Käufer sogar noch nach Fertigstellung. Der Treuhänder prüft und sichert die wirtschaftlichen Interessen des Käufers.