Sollen einzelne oder mehrere störende Bäume gefällt werden,
gilt es, vorab bestimmte Regeln einzuhalten.

Wer Waldbesitzer ist – und dazu zählen im Prinzip alle Grundstücksflächen, die als Wald gewidmet sind, unabhängig von ihrer Fläche, sollte einiges beachten, bevor Axt oder Motorsäge angesetzt werden. Flächen von 1000 Quadratmetern aufwärts mit zusammenhängendem Baumbestand zählen als Wald im Sinne des Forstgesetzes. Das gilt auch dann, wenn der eigene Waldanteil an dieser Fläche kleiner ist – Ausschlaggebend ist die Gesamtfläche, selbst wenn diese in anderem Besitz ist.

Wenn einzelne oder mehrere Bäume gefällt werden müssen, sei es, um den Baumbestand auszulichten – oder zu nahe am Haus stehende Bäume, die eine Gefahr darstellen könnten, zu entfernen, muss mit geologischem Gegebenheiten besichtigen, die in Frage kommenden Bäume markieren und eine Fällungsanzeige vorlegen. Dies ist ein kostenfreier Antrag, der die Fällung der freigegebenen Bäume ermöglicht. Wer diese Fällungen dann vornimmt, bleibt in der Entscheidung des oder der Grundbesitzer. Nahe an Gebäuden stehende Bäume sollten in jedem Fall fachgerecht von einem professionellen Holzfällbetrieb entfernt werden, da diese zum einen über die geeigneten Werkzeuge und Maschinen verfügen, zum anderen für etwaige doch auftretende Schäden versichert sind.

Parkähnliche Grundstücke, mit oft Jahrzehnte altem Baumbestand sind von dieser Forstregelung ausgenommen. Hier ist es dem Besitzer der Liegenschaft auch ohne Bewilligung erlaubt, einzelne Bäume oder auch Baumgruppen zu fällen – dies kann aufgrund der Lichtverhältnisse genau so sein, wie auch, um einem Zu- oder Neubau Platz zu machen. Ausnahmefälle gibt es allerdings auch hier – wenn ein Baum zu einem Naturdenkmal erklärt wurde. Dann muss mit der Forstbehörde abgeklärt werden, ob der Baum gefällt werden darf. Im Idealfall lassen sich Lösungen finden, die ein harmonisches Miteinander von Baum und Architektur ermöglichen.

Parkähnliche Grundstücke mit altem Baumbestand sind von der Forstregelung ausgenommen.

Bei großen, schön gewachsenen Bäumen bietet sich die Überlegung an, das Holz einem zweiten Leben als Tisch, Tür oder Kasten zuzuführen. Tischler, die mit Naturholz arbeiten, sind da oft dankbare Abnehmer. Dabei sollte im Vorfeld abgeklärt werden, welche Stammlängen verwertet werden können – am besten bei einem Besichtigungstermin vor Ort. So kann ein Baum im Idealfall noch einige Jahrzehnte oder mehr Freude bereiten – bevor er als Ofenholz endet.

Tischler verwerten den Rohstoff Naturholz sinnvoll.