Im Ideal-fall schließt ein Bauherr für ein Baugrundstück erst einen Optionsvertrag ab und lässt ihn von einem Geologen auf seine Standsicherheit oder auf seine besondere Eignung untersuchen, bevor er den Kaufvertrag abschließt. So weit die Theorie. In der Praxis sieht es oft anders aus. Dennoch ist vor allem im Rheintal jedem Bauherrn geraten, seinen Baugrund untersuchen zu lassen. Wenn die angenommenen Baugrundbedingungen nicht den tatsächlichen Bedingungen entsprechen, können Schäden auftreten. Locker gelagerte Erdschichten können Gebäudesetzungen zur Folge haben, welche die Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes beeinträchtigen. Felsiger Untergrund kann zu erheblichen Bauzeitverzögerungen führen. Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko lautet eine Faustregel, die nur in Sonderfällen nicht zutrifft. Dies bedeutet, dass Mehraufwendungen die vor Baubeginn aus nicht ersichtlichen Faktoren durch einen Mehrpreis bedingt sind, somit vor Beginn der Bauarbeiten vom Auftragnehmer benannt und vom Bauherrn bestätigt werden müssen. Dies beinhaltet zum Beispiel Faktoren wie felsigen Baugrund, Grund- oder Schichtwasser, vorhandene Bauwerksteile einer Altbebauung oder einen nicht ausreichend tragfähigen Baugrund.

Baugrunduntersuchung sinnvoll

Vor Baubeginn sollte daher das Risiko unvorhersehbarer vom Baugrund ausgehenden Wirkungen und Erschwernissen bis hin zu daraus folgenden Baumängeln durch verschiedene Maßnahmen minimiert bzw. ausgeschlossen werden. Der Architekt bzw. Planer muss in Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht den Bauherren rechtzeitig, in einem sehr frühen Planungsstadium, auf die Notwendigkeit von Baugrunduntersuchungen hinweisen. Somit können Mängel und Folgeschäden größtmöglich minimiert werden. Allerdings gehören Beauftragung und Bezahlung von Baugrunduntersuchung zur Pflicht des Bauherren. Baugrunduntersuchungen werden für die Planung und Bauausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben sowie für Altlasten- und Deponieerkundungen veranlasst und durchgeführt.

Hilfreiche Maßnahmen

Durchgeführt werden sie in Form von Probebohrungen, Schächten, Rammsondierungen, der Herstellung von Grundwasserpegeln, Pumpversuchen, der Entnahme und Untersuchung von Boden- und Wasserproben. Auch für bereits bestehende Fundierungsverhältnisse und zu deren Erkundung und Analyse können diese Untersuchungen hilfreich sein. Durch diese Maßnahmen können verborgene Baumängel und Ursachen von Bauschäden lokalisiert werden.

Aufgabe des Bodengutachters und Statikers ist es, die Wahl der richtigen, das heißt sicheren und wirtschaftlichen Gründung im vorhandenen Untergrund zu ermöglichen. Dazu werden die Verhältnisse anhand regionaler Karten und Unterlagen erhoben. Entsprechend der zu erwartenden Geologie und der Bauaufgabe werden sie durch Bohrungen, Schürfe und Sondierungen erkundet und im geotechnischen Labor untersucht. Das Bodengutachten ist die verbreitete Bezeichnung für das Baugrund- und Gründungsgutachten in Form eines geotechnischen Berichts eines Sachverständigen für Geotechnik. Entsprechende Unternehmen, z. B. Ingenieurbüros, führen auch in Vorarlberg Dienstleistungen in diesem Bereich durch.