Verkehrswert, Einheitswert und Marktwert betrachten den Wert
einer Immobilie aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Der Verkehrswert wird von einem Sachverständigen ermittelt, der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss. Er bildet den Preis, der beim Verkauf einer Immobilie im Geschäftsverkehr erzielt werden kann – unabhängig vom emotionalen Wert, jedoch unter Berücksichtigung der Lage, der Ausstattung und des Zustandes. Beim Vergleichswertverfahren wird die Liegenschaft mit einer ähnlichen, kürzlich veräußerten Liegenschaft verglichen. Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit den zu erwartenden Kosten für einen Neubau abzüglich der bisher erfolgten Abnutzung des bestehenden Gebäudes abgeglichen. Das Ertragswertverfahren ist in erster Linie für Vermieter interessant. Mit dieser Methode wird berechnet, inwiefern sich die Mieteinnahmen gemessen an den Kosten für den Betrieb der Immobilie rentieren. Der Ertragswert errechnet sich aus zwei grundlegenden Werten: dem Bodenwert des Grundstücks bzw. dem Substanzwert und dem Wert, der sich aus den Miet- oder Pachteinnahmen ergibt.

Marktwert für die Praxis

Der Einheitswert ist eine steuerliche Messgröße für den Grundbesitz. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert anhand des Bewertungsgesetzes und nutzt ihn als Grundlage für die Bemessung verschiedener Steuern. Der Wert ergibt sich aus einer Bewertung und Addition von Bodenwert und Gebäudewert mit Bezug auf das Bewertungsgesetz. Der Marktwert wiederum definiert sich als der Preis, zu welchem Grundstücke und Gebäude auf dem Immobilienmarkt tatsächlich verkauft werden können. Steuern und Nebenkosten werden beim Marktwert nicht berücksichtigt.