Die Pflicht der Fugenwartung
Wartungsfugen sollten regelmäßig gewartet werden,
damit keine Folgeschäden entstehen.
Abdichtungen in Badezimmern werden gerne mit elastischen Silikonfugen ausgeführt. In Mietverträgen heißt es, dass der Mieter zur Erhaltung von Sanitärinstallationen einschließlich der Wartungsfugen, Waschbecken, Badewanne, Duschtasse. etc. verpflichtet ist. Wartungsfugen sind alle elastisch verfüllten Fugen, die in ihrer Funktion in regelmäßigen Abständen vom Nutzer überprüft und deren Verfüllmaterial gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Meist sind Wannenanschlussfugen im Bad aus elastischen Silikonfugen, die bei Brüchigkeit einen Wasserschaden auslösen können.
Pilzhemmende Zusätze
Viele Nutzer sind über notwendige Wartungsarbeiten zu wenig informiert. Sie sind der Meinung, dass die mit elastischen Materialien vorgenommenen Verfugungen auf unbegrenzte Zeit und ohne Wartungsarbeiten funktionsfähig bleiben. Im Bad setzen Feuchtigkeit und die Verwendung von Reinigungsmitteln den Fugen zu, sie werden porös. Überall dort, wo elastische Fugenmaterialien eingesetzt werden und diese wiederholter Feuchtigkeitsbelastung, Wärme und Verschmutzung durch Gebrauchswasser, Körperreinigungsmittel und dergleichen ausgesetzt sind, ist die Bildung von Schimmelpilzen wahrscheinlich. Die Bildung von Schimmelpilzen wird erleichtert, wenn man die Wartungsfugen nicht sofort trockenreibt oder reinigt und die Belüftung nicht ausreichend vorhanden ist. Die meisten elastischen Fugenmaterialien sind fungizid ausgerüstet, d. h. sie enthalten pilzhemmende Zusätze. Da diese Fungizide aber mit der Zeit an der Oberfläche der elastischen Fugenmaterilalien verbraucht bzw. ausgewaschen werden, lässt ihre Wirkung nach.
Fazit: Silikonfugen sind in regelmäßigen Abständen vom Mieter zu erneuern.