Im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie 2018/2019 werden erneut wieder
verschiedene Maßnahmen im Neubau sowie der Sanierung gefördert.

Im Rahmen der Energieförderung 2018/19 unterstützt das Land Vorarlberg die Anschaffung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Wohngebäuden.

Was wird gefördert

Die Förderung erhält, wer eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführt. Sie ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen – als Hauptwohnsitz – ganzjährig bewohnt sein. Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

Zusatzförderungen der Gemeinden

Manchen Gemeinden gewähren zusätzliche Förderungen zu jenen des Landes. Informationen sind auf den Gemeindeämtern oder beim Energieinstitut Vorarlberg erhältlich. Die vollständige Energieförderungsrichtlinie 2018/19 sowie das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen sind beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, in den regionalen Energieberatungsstellen, dem Energieinstitut oder beim Installateur erhältlich. Ob Wärme von der Sonne, aus der Luft oder der Erde, aus Biomasse sowie die Installation einer kon-
trollierten Be- und Entlüftung: Die Förderungen betragen in den verschiedenen Kategorien unter Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien 25 % in der Basisförderstufe, 30 % in der Bonusstufe 1 und 35 % in der Bonusstufe 2 – jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten – und ist mit den in den Förderkriterien festgehaltenen Beträgen begrenzt.

Die Schritte zum Lukrieren der Energieförderung lauten:

Die Schritte zur Energieförderung im Überblick:
• Alle erforderlichen bau- oder wasserrechtlichen Bewilligungen einholen.
• Falls erforderlich Energieausweis erstellen lassen.
• Empfehlung: Angebote von verschiedenen Installationsfirmen oder Herstellern einholen.
• Installation und Inbetriebnahme der Anlage.
• Ausfüllen des Antragsformulars. Alle für die Förderung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der letzten Seite des Antragsformulars.
• Bestätigung der sachgemäßen Installation, Inbetriebnahme und Einschulung der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers auf dem Antragsformular durch die Installateurin bzw. den Installateur.
• Förderungsantrag einreichen. Letztmögliches Antragsdatum ist 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage.

Weitere Informationen auf www.vorarlberg.at/energiefoerderungen