Bei der Anleger- und Vorsorgewohnung handelt es sich um eine Form der Eigentumswohnung. Sie erwerben eine Wohnung und vermieten diese dann weiter. Mit den Mieteinnahmen können Sie die monatlichen Raten für das Wohnungsdarlehen zurückzahlen. Wenn die Wohnung abbezahlt ist, haben Sie zusätzliche Einkünfte.

Diese Art Geld zu investieren bringt Vorteile mit sich, birgt aber auch Risiken. Um möglichst hohe Rendite zu erzielen, ist es gut, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Ein wesentlicher Pluspunkt ist die Sicherheit dieser Anlegeform. Grund und Boden sind begrenzte Güter. Die Nachfrage nach Wohnungen steigt ständig und ist unabhängig von wirtschaftlichen Krisen und Börsenstürzen. Ihre Eigentumsrechte sind im Grundbuch eingetragen. Die Mieteinnahmen werden jährlich an die Inflationsrate angepasst. Das sichert Ihren Ertrag. Das größte Risiko ist, wenn Ihre Immobilie leer steht und Sie keine Miet-einnahmen generieren. Außerdem sind Ihre finanziellen Mittel langfristig gebunden. Wenn Sie mit einer Immobiliengesellschaft zusammenarbeiten, können Sie die anfallenden Arbeiten an Profis übergeben und ihren eigenen Arbeitsaufwand auf ein Minimum reduzieren.

Passende Immobilie

Bevor Sie sich eine Wohnung zulegen, sollten Sie sich überlegen, wofür Sie die Immobilie nutzen möchten. Soll die Wohnung eine reine Einnahmequelle sein? Möchten Sie im Alter selbst darin wohnen, oder ist es die zukünftige Wohnung Ihres Kindes? Um eine gute vermietbare Wohnung zu finden, sollten Sie Ihre eigenen Ziele im Kopf behalten und mitbedenken, dass die Wohnung für Mieter möglichst attraktiv sein soll, um die regelmäßigen Mieteinnahmen zu sichern. Momentan sind Wohnungen in Ballungszentren mit guter Verkehrsanbindung in einer schönen Lage beliebt. Wenn sich in der näheren Umgebung Grünflächen, Spielplätze, Einkaufsmöglichkeiten und gute Schulen befinden, steigt der Wert Ihrer Immobilie. Zwei- bis Dreizimmerwohnungen mit einer Fläche zwischen 40 und 70 Quadratmetern sind derzeit für Singles, Studenten, Paare und Kleinfamilien attraktiv. Kellerabteile, Garagenstellplätze sind ein weiterer Pluspunkt. Der Mietpreis sollte zwischen 500 und 800 Euro liegen. Küche und Badezimmer sollten voll eingerichtet sein. Hochwertige Böden wie Parkettböden sind bei Mietern beliebt. Der Grundriss sollte funktional sein. Ältere Wohnungen sind zwar preislich günstiger, können aber Baumängel aufweisen und sanierungsbedürftig sein. Als Vermieter und Besitzer müssen Sie für allgemeine Schäden aufkommen. Je älter die Immobilie ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie regelmäßig Geld in Reparatur- und Renovierungsarbeiten stecken müssen. Außerdem können in älteren Gebäuden höhere Betriebskosten anfallen, was Mieter abschreckt. Wenn die Finanzierung steht, können Sie sich auf die Suche nach der passenden Anlegerimmobilie machen. Bei der Suche können Sie sich von einem Immobilienmakler unterstützen lassen. Profis entdecken neue Immobilienangebote schneller und können den Wert einer Wohnung besser einschätzen und möglicherweise einen besseren Kaufpreis aushandeln.

Rechtliches

Wenn Sie die passende Immobilie gefunden haben und die Finanzierung steht, sollten Sie sich mit den Inhalten des Kaufvertrags beschäftigen. Mit dem Kaufvertrag sichern sich Käufer und Verkäufer rechtlich ab. Eine Immobilie zu finden kostet Zeit und bindet eine große Summe an finanziellen Mitteln. Alle Vorgänge, die Ihre Immobilie betreffen, sollten deshalb rechtlich einwandfrei über die Bühne gehen. Wenn Sie für Ihre Entscheidung, die Immobilie zu kaufen, mehr Zeit benötigen, sichert Ihnen der Immobilienmakler mit einer Reservierungsvereinbarung zu, die Wohnung für eine bestimmte Zeit keinem anderen Käufer anzubieten. Einen rechtlichen Anspruch auf die Immobilie haben Sie als Käufer trotzdem nicht und die Dauer der Reservierung ist begrenzt. Mit der gewonnenen Zeit können Sie kaufrelevante Vorgänge vorbereiten. Für die Reservierung ist ein Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten üblich. Reservierungsgebühren sind nicht unbedingt üblich. Sie sind sogar nur in sehr engem Rahmen rechtlich zulässig. Wenn Ihnen eine Reservierung zu unsicher ist, können Sie mit dem Verkäufer einen Vorvertrag abschließen. Auch wenn ein Immobilienkauf erst mit der Beurkundung bindend ist, können Käufer und Verkäufer einen Vorvertrag abschließen, um sich gegenseitig abzusichern. Mit dem Vorvertrag verpflichten sich die Vertragspartner den eigentlichen Kaufvertrag abzuschließen. Sie fixieren bereits alle wesentlichen Inhalte des späteren Kaufvertrags. Der Vorvertrag sichert dem Käufer vertraglich die Immobilie zu und schützt den Verkäufer vor einer kurzfristigen Absage. Der Vorvertrag verursacht zusätzliche Kos-ten, weil er notariell beglaubigt werden muss. Er sollte unbedingt einige Punkte enthalten. Das sind die Namen der Vertragsparteien, der Kaufgegenstand mit, oder ohne Möbel, die Flurnummer, den Kaufpreis mit den Zahlungsbedingungen, die Frist zu der der Hauptvertrag abgeschlossen werden muss, eine Schadensersatzklausel und eventuell ein Rücktrittsrecht für bestimmte Situationen wie den Tod des Verkäufers oder Ähnliches. Der Vorvertrag ist rechtlich bindend. Käufer und Verkäufer kommen nur in seltenen Ausnahmen aus dem Vertrag heraus. Diese Ausnahmen können zum Beispiel ein Unfall des Käufers oder eine Naturkatastrophe sein, die das Haus unverkäuflich machen. Ohne diese gravierenden Umstände kommt es zum Vertragsbruch, wenn Käufer oder Verkäufer den Hauptvertrag nicht unterschreiben.