Was passiert, wenn die Freundschaft endet?
Ein Mietvertrag bleibt auch dann aufrecht, wenn die Beziehung
der beiden Mieter vorzeitig in die Brüche geht.

Zu zweit war es einfach, die Miete für die gemeinsame Wohnung zu bezahlen. Dann geht die Beziehung in die Brüche, der/die eine zieht aus. Miete und Betriebskosten bleiben allerdings gleich und sind für den sitzengelassenen Partner oft zu hoch. Ein Vermieter muss auf eine solche Situation nicht unbedingt reagieren. Auch wenn beide Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben – er darf die Miete weiterhin von beiden oder auch nur von einem allein verlangen. Weigert sich der ausgezogene Partner seinen Anteil weiter zu bezahlen, so hat der Übriggebliebene ausschließlich die Möglichkeit, den Mietanteil gerichtlich einzufordern. Er schuldet aber dem Vermieter grundsätzlich die gesamte Miete. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Wer auszieht, ist daher nicht von seinen Verpflichtungen aus dem aufrechten Vertrag befreit.

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