Realbüro Hagen informiert: Gewissenhaft vorbereitete Bauanträge
Vor dem Hausbau sind einige Behördengänge erforderlich,
deren Abwicklung jedoch durch gut vorbereitete Bauunterlagen beschleunigt werden können.
Die Behörde prüft, ob das Projekt öffentlich-rechtlichen Kriterien wie dem Flächenwidmungsplan entspricht, ob ein Bebauungsplan zu berücksichtigen ist oder lt. Gefahrenzonenplan überhaupt gebaut werden darf. Vor allem muss das Baugrundstück eine rechtlich gesicherte Zufahrt haben, als auch die Wasserversorgung sowie die Beseitigung des Abwassers geklärt sein muss. Einzelne Gemeinden verpflichten Bauwerber vor Baubeginn eine Baugrundlagenbestimmung einzuholen. Diese Bestimmung kann den Rahmen für die Bebauung eines bestimmen Grundstückes festlegen. Im Anschluss an diese Vorprüfungen kann zuletzt der Bauantrag gestellt werden. Dem Bauantrag sind ein Übersichtsplan, ein Lageplan, Grundrisse, eine Baubeschreibung und Ansichten beizulegen. Erst mittels Bescheid ist das Bauvorhaben rechtskräftig.
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