Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grundstücke und deren Grenzen. Die Daten des Grenzkatasters werden automatisationsunterstützt geführt und sind für jedermann über Internet abrufbar; Informationen über die Lage und Figur der Grundstücke als digitale Katastralmappe, die übrigen Angaben (Fläche, Benützungsart etc.) als Auszug aus der Grundstücksdatenbank. Darüber hinaus dient er der bloßen Ersichtlichmachung der Benützungsarten, Flächenausmaße und sonstigen Angaben zur leichteren Kenntlichmachung der Grundstücke sowie der geocodierten, raumbezogenen Adressen der Grundstücke und der darauf befindlichen Gebäude.

Empfehlung

Die Eintragung der Grenzen im Grundsteuerkataster ist nicht verbindlich; rechtlich maßgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen, die im Streitfalle vom Gericht festzusetzen sind. Hingegen entscheidet im Streitfall bei angelegtem Grenzkataster das Vermessungsamt durch Neuvermessung in der Natur aufgrund der in der Datenbank gespeicherten Grenzdaten. Die Ersitzung an im Grenzkataster enthaltenen Grundstücken ist ausgeschlossen. Die Neuanlegung des Grenzkatasters ist noch lange nicht abgeschlossen. Im heutigen Katas-ter sind daher die eingetragenen Grundstücke entweder als Bestandteil des historischen Grundsteuerkatasters oder als Bestandteil des seit 1969 geführten Grenzkatasters gekennzeichnet. Nachdem bislang nur rund 15 Prozent aller Grundstücke in den Grenzkataster übergeführt worden sind, empfiehlt es sich vor Erwerb eines Grundstückes abzuklären, ob dieses bereits im Grenzkataster enthalten ist. Weitere Informationen auf www.help.gv.at