Von einer Leibrente spricht man, wenn ein Immobilienbesitzer für seine Immobilie bis zum Lebensende einen monatlichen Betrag erhält, statt die Immobilie sofort zu verkaufen.

Meist wird mit der Leibrente auch ein Wohnrecht für den Verkäufer vereinbart, dann kann die Immobilie zusätzlich bis zum Tod bewohnt werden. Es ist aber große Vorsicht angebracht! Die Vereinbarung einer Leibrente mit oder ohne Wohnrecht ist in manchen Fällen sinnvoll, so wird etwa die monatliche Pension durch die Leibrente erhöht. Der Verkauf mit Leibrente und Wohnrecht bringt aber auch Nachteile, die gut überlegt sein müssen und stark von der individuellen Lebenssituation abhängen. Auch bedarf es einer genauen Abklärung der Höhe der Leibrente, der steuerlichen wie auch rechtlichen Folgen, um böse Folgen zu vermeiden.

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