Die erste eigene Wohnung
Junge Menschen, die aus dem „Hotel Mama“ ausziehen möchten und einen Schritt in die Selbstständigkeit machen möchten, sollten sich gut informieren.
Egal ob du bereits arbeitest, oder noch in der Ausbildung bist, in einer Stadt studierst, von zu Hause auszuziehen ist ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Auch wenn jeder große Wünsche an eine Wohnung hat, zuerst solltest du dir über deine finanziellen Möglichkeiten im Klaren sein. Du benötigst Geld für die Miete, die Betriebskosten, die Kaution, neue Möbel. Dazu kommen noch jeden Monat Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Ausgehen, Freizeit, Internet, Gebühren für Radio und Fernsehen, Haushaltsversicherung, Handy, öffentliche Verkehrsmittel und Kosten für dein Fahrzeug. Mach dir eine genaue Liste, wie viel Geld du für deine monatlichen Fixkos-ten benötigst und wie hoch dann die Miete inklusive aller Kosten sein darf.
Erste Überlegungen
Bevor du mit der Suche nach deiner Wohnung beginnst, solltest du dir überlegen, welches der für dich günstigste Ort sein könnte. Wenn sich deine Wohnung in der Nähe von deinem Arbeits- oder Ausbildungsplatz befindet, benötigst du weniger Geld und Zeit für die Anfahrt. Ein wichtiges Kriterium könnte für dich auch ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln sein. Wenn du deine Wege gut mit den Öffis zurücklegen kannst, benötigst du kein Geld für ein eigenes Fahrzeug. Praktisch ist es, wenn es in der Nähe Supermärkte, Cafes, Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten gibt. Wenn du dir also über deinen Wunschwohnort im Klaren bist, dann kommen die nächs-ten Überlegungen. Welche Kriterien sind dir für die Wohnung wichtig? Magst du lieber Alt- oder Neubau? Möchtest du einen Balkon oder eine Terrasse haben? Wie groß soll deine Wohnung sein und lieber möbliert oder unmöbliert, mit Küche, oder reicht eine kleine Kochzeile? Kannst du es dir vorstellen in einer Wohngemeinschaft mit anderen zusammen zu leben? Falls du ein Fahrzeug hast, gibt es dafür einen Garagenplatz, oder Abstellplatz? Wenn du für dich Klarheit in diesen Fragen hast, kannst du dich bereits auf die Suche nach der passenden Immobilie machen.
Auf die Suche machen
Auf deiner Suche gibt es einige Kanäle zu durchforsten. Immobilienunternehmen bieten Portale im Internet, wo sie ihre Wohnungen meistens mit Fotos und wichtigen Informationen anbieten. Du kannst dort auch eine Anzeige als Mieter aufgeben. In den Tageszeitungen findest du Wohnungsanzeigen im Immobilienanzeigenteil. Lies die Wohnungsinserate so früh wie möglich durch und melde dich gleich bei den Wohnungsbesitzern. Meistens gilt bei der Wohnungssuche, dass die Ersten zum Zug kommen. Schau dir auch die Wohnungsanzeigen in Supermärkten, Unis, Schulen, Gemeindeämtern an und du findest einige Angebote in diversen Facebookgruppen. Hinterlasse selbst auf den „schwarzen Brettern“ ein Inserat mit deinen Wünschen und schreib deine Telefonnummer oder Mailadresse auf Abreißzettel, damit Interessierte diese mitnehmen können. Erzähl in deinem Bekanntenkreis, dass du auf der Suche nach einer Wohnung bist. Viele Ohren hören mehr. Einige freie Wohnungen werden gar nicht veröffentlicht, weil sich Nachmieter auf anderen Wegen finden. Es könnte aus sein, dass jemand aus deinem Freundes- und Bekanntenkreis für längere Zeit ins Ausland geht, eine größere Wohnung sucht, ein Paar zusammenzieht, dadurch Wohnungen frei werden, die du übernehmen könntest. Auf der Webseite von Aha – Jugendinfo Vorarlberg findest du die Links zu den Online–Wohnungsbörsen und zu Studenten- und Gästehäusern in Vorarlberg.
Diverse Kosten
Bevor du den Mietvertrag deiner Wohnung unterschreibst, solltest du dir noch einmal über die Kos-ten bewusst werden, die auf dich zukommen. Da gibt es eine einmalige Kaution, meistens drei Monatsmieten, zu hinterlegen. Falls sich Möbel in der Wohnung befinden, könnte der Vermieter eine Ablöse nach dem aktuellen Wert der Möbel verlangen. Wenn du deine Wohnung über einen Immobilienmakler findest, verlangt dieser eine Provision. Informationen zur Höhe der Provision erhältst du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg. Informationen über Wohnbeihilfen erhältst du in deinem Wohnsitzgemeindeamt. In manchen Städten und Gemeinden gibt es speziell geförderte Wohnungen für Familien und Jugendliche, für die du dich bewerben kannst.
Mietverträge unter 18
Mündige Minderjähre, Jugendliche ab 14 Jahren, können einen Mietvertrag eingehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche ein regelmäßiges Einkommen hat, das so hoch ist, dass er sich die monatliche Miete davon leisten kann und die Erziehungsberechtigten dem Mietvertrag zustimmen. Du solltest als monatliches Einkommen das Dreifache der Komplettmiete verdienen, das ist die Miete inklusive aller Neben- und Heizkosten. Mit diesem Betrag solltest du die Lebenserhaltungskosten wie Wohnen, Essen, Trinken, Kleidung, Ausgehen, Mobilität und Freizeit gut bestreiten können. Viele Vermieter verlangen eine Gehaltsbestätigung, die ausweist, dass dein Einkommen dreimal so hoch wie die Miete ist, bevor sie sich für dich entscheiden. Eine Eltern können für dich bürgen, falls dein Gehalt nicht ausreicht und du Mietrückstände hast.
Rechte und Pflichten
Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, hast du das alleinige Nutzungsrecht für deine Wohnung, inklusive aller mitvermieteten Nebenräume wie Keller oder Autoabstellplatz. Niemand hat das Recht, sich gegen deinen Willen Zugang zur Wohnung zu verschaffen, auch der Vermieter nicht. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dir uneingeschränkten Zutritt zu deiner Wohnung zu geben, die Kosten für die dazu nötigen Schlüssel und einen Satz Reserveschlüssel trägt der Vermieter. So wie der Zustand der Wohnung im Mietvertrag beschrieben ist, muss sie dir bei der Übergabe zur Verfügung gestellt werden. Als Mieter ist es deine Pflicht, sorgsam mit dem Mietgegenstand umzugehen und keine Schäden zu verursachen. Größere Umbauten musst du mit dem Vermieter absprechen. Weitere Pflichten eines Wohnungsmieter sind, die Wohnung zu pflegen und sich gegenüber den Nachbarn rücksichtsvoll und angemessen zu verhalten. Um gewisse Baumaßnahmen und Reparaturen durchzuführen und bei Gefahr in Verzug, darf der Vermieter deine Wohnung betreten.