Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile
der einzelnen Miteigentümer (z. B. eines Wohnhauses) untereinander.

Die Parifizierung oder Nutzwertberechnung legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z. B. den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümer zu ermitteln und ihre Stimmrechte bei Versammlungen festzulegen. Die Nutzwerte sind durch das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen zu ermitteln. Die Parifizierung oder Nutzwertberechnung kann während des Baus eines Wohngebäudes vorgenommen werden und basiert auf den Bauplänen. In der Praxis wird gewartet, bis die Benützungsbewilligung erteilt wurde. Bei Bestandsimmobilien ist die Parifizierung ebenfalls von Bedeutung: Solange z. B. ein geerbtes Haus nicht parifiziert ist, besteht daran nur Miteigentum.

Erhebung und Gutachten

Für die Nutzflächenberechnung werden die Nutzflächen der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte ermittelt. Treppen, offene Balkone sowie Wände, Kellerräume und der Dachboden gehören nicht dazu. Umstände, die den Wert einer Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im Haus nennenswert erhöhen oder vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt. Weicht das Nutzwertgutachten von tatsächlichen Gegebenheiten um mindestens drei Prozent ab, kann jeder Wohnungseigentümer innerhalb eines Jahres die gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte beantragen. Sollen aufgrund einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Nutzwertfestsetzung Miteigentumsanteile geändert werden, kann dies durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen, wenn die Berichtigung bei keinem der Miteigentumsanteile zu einer Änderung von mehr als 10 Prozent führt.

Weitere Informationen auf www.help.gv.at