Realbüro Hagen informiert: Aufklärungspflicht des Maklers
Die Frage, wie weit ein Immobilienmakler im Rahmen seines Vermittlungsauftrages aufzuklären hat, tritt immer wieder auf. Bernd Hagen von Realbüro Hagen aus Lustenau: „Vorweg muss gesagt werden, dass der Immobilienmakler oder wer sich als Immobilienmakler zu erkennen gibt, immer als Sachverständiger im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Damit treffen ihn besondere Hinweis- und Warnpflichten und es wird ein besonderer Sorgfaltsmaßstab...