Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Wohnberechtigten, das heißt nur diese Person darf die Wohnung zum persönlichen Gebrauch nutzen.

Beim Wohnrecht ändert sich nur der Grundbuchsstand, nicht die tagtägliche Nutzung. Es ist sozusagen der Klassiker bei einer familieninternen Weitergabe da die Rechtsnachfolge geregelt ist, sich aber an den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen nichts ändert. Es kann frei geregelt werden, wer für was zahlen muss. Das Wohnrecht wird in einem Schenkungs- oder Übergabsvertrag als Gegenleistung angesehen. Dies könnte steuerliche Auswirkungen haben und muss im Einzelfall einer Prüfung unterzogen werden. Zur Sicherstellung wird das Wohnrecht im Grundbuch einverleibt.

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