Im Unterschied zum Miteigentümer hat der Wohnungseigentümer das Recht, eine bestimmte Fläche im Gesamtobjekt ausschließlich zu nutzen.

Er kann schalten und walten wie er will, solange kein Nachteil für andere Hausbewohner entsteht. Wohnanlagen im Neubau werden im Wohnungseigentum errichtet. Es ist aber auch möglich, Wohnungseigentum bei gebrauchten Häusern zu begründen. Grundlage dafür ist ein Nutzwertgutachten von einem Sachverständigen. In vielen Fällen ist zu prüfen, ob die Begründung von Wohnungseigentum vorteilhaft für den Verkauf einer Immobilie sein kann. Auch im Fall einer nachfolgenden Vermietung kann die Begründung von Wohnungseigentum Vorteile haben. So ist es möglich den strengen gesetzlichen Beschränkungen des Mietrechtsgesetzes zumindest teilweise auszuweichen.

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