Äste und Blätter, die auf das eigene Grundstück ragen, dürfen abgeschnitten werden. Hierbei muss aber sorgfältig und fachmännisch vorgegangen werden.

Eine Eingrenzung des Grundstücks, kann vom Nachbarn nicht verhindert werden; Dies steht dem Eigentümer frei zu entscheiden. Im Vorarlberger Baugesetz findet sich die Bestimmung, dass Zäune oder Mauern, eine maximale Höhe von 1,8 Metern haben dürfen. Pflanzen und sogenannte grüne Zäune finden sich naturgemäß nicht im Vorarlberger Baugesetz wieder. Hier ist auf das allgemeine Nachbarschaftsrecht nach ABGB zu verweisen. Ein Nachbar muss daher eine Hecke akzeptieren, deren Höhe nicht ein ortsübliches Maß überschreitet. Eine Hecke darf nicht unbegrenzt nach oben wachsen und etwa die Lichtverhältnisse auf dem Nachbargrundstück komplett einschränken. Die Bestimmung ist aber vage formuliert und kann von verschiedenen Standpunkten betrachtet werden. So kommt es regelmäßig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Äste und Blätter, die über das Grundstück ragen dürfen vom jeweiligen Eigentümer abgeschnitten werden. Hierbei muss er aber sorgfältig und fachmännisch vorgehen.

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