Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten haben neben der reinen Nutzfunktion auch die Aufgabe, das darunter liegende Bauwerk vor Wasser-eintritt und Wärmeverlust zu schützen. Das Institut für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung hat Informationen für die Nutzung und somit Belastung festgehalten. Generell sind Entwässerungsrinnen und Gullys nicht mit textilen Belägen wie zum Beispiel Fußabstreifern oder Rasenteppichen oder Ähnlichem zu überdecken. Das Niederschlagswasser wird am Ablaufen behindert. Das Aufstellen von mit Substrat gefüllten, großformatigen Pflanzentrögen darf nur in Absprache mit der Hausverwaltung bzw. dem Errichter erfolgen. Analog sind anderweitige schwere Gegenstände wie beispielsweise Steinskulpturen zu bewerten. Unter Umständen ist eine statische Überprüfung erforderlich.

Dichte prüfen

Vor einer Brüstung platzierte Truhen oder Tröge können von (Klein-)Kindern als Steighilfe genutzt werden – es besteht höchste Absturzgefahr. Es empfiehlt sich, regelmäßig Balkon- oder terrasseninnenseitige Dichtmassefugen zu kontrollieren und bei augenscheinlich offenen Stellen die Hausverwaltung zu verständigen. Es dürfen keine Bohrungen oder Verankerungen in der Fläche des Gehbelages oder der Dachbegrünung erfolgen. Unterhalb des Gehbelages oder der Dachbegrünung befindet sich die Feuchtigkeitsabdichtung, welche dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit beschädigt und undicht wird. Vorsicht sollte in Bezug auf Perforation der Feuchtigkeitsabdichtung im Wandsockelbereich durch Montageelemente herrschen. Die Montage von gesonderten Außenantennen bedarf einer Fachprüfung. Bauteile, die hinter Abgrenzungen wie Terrassengeländern situiert sind, dürfen nur von Fachfirmen mit geschultem Personal gewartet und gereinigt werden.