Bei Investitionen in Immobilien gibt es bei KäuferInnen immer wieder Befürchtungen vor unliebsamen und letztlich teuren Überraschungen.

Woraus sich auch die Frage ergibt, wie detailreich ImmobilienmaklerInnen eigentlich Auskunft über das jeweilige Objekt geben müssen. »Wir ImmobilienmaklerInnen sind immer als Sachverständige im Sinne des Gesetzes zu sehen.« sagt Bernd Hagen vom Realbüro Hagen aus Lustenau dazu. »Für uns gelten besondere Hinweis- und Warnpflichten und somit ein hoher Sorgfaltsmaßstab für alles, was wir tun. Aus vielen Gerichtsentscheidungen geht hervor, dass Immobilienmakler über alle wesentlichen Umstände des Geschäfts aufklären müssen. Für uns ist Transparenz die Grundlage von allem und das gilt natürlich für beide Vertragsparteien, also sowohl für Käufer- als auch VerkäuferInnen.

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