Wenn Mieter weitervermieten
Das Angebot von privaten Unterkünften auf Buchungsplattformen wird vor allem von jungen Menschen und Individualreisenden begeistert angenommen. Diese Form der Vermietung soll allerdings sehr bald strenger reguliert werden. Auch wenn Vermietungen über Airbnb in Vorarlberger Wohnungen eine vergleichsweise geringe Rolle spielen, gelten die neuen Regelungen selbstverständlich auch hier. Das Tourismusministerium will, dass die geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen, bereits 2020 umgesetzt wird. Weiters will die Regierung eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über Online-Plattformen einführen. Auf oesterreich.gv.at erhalten private Vermieter eine Nummer, die sie bei allen Vermietungsinseraten angeben müssen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zu Strafen führen. Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung aller Miteigentümer nötig, bei Mietwohnungen gibt es oft ein Untermietverbot, dies gilt insbesondere bei geförderten Mietwohnungen.
Richtungsweisendes Urteil
Der OGH hat dazu vor Kurzem ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Ein Mieter wurde gekündigt, weil er durch die Weitervermietung seiner Wohnung an Touristen via Buchungsplattform hohe Gewinne erzielt hatte. Der OGH ortete Wucher „weil die Hauptmieter durch die Untervermietung pro Tag um etwa 190 bis 250 Prozent mehr erlösten, als sie selbst für die Wohnung pro Tag aufwenden mussten“. Laut der jüngsten OGH-Rechtsprechung ist die Verwertung einer Mietwohnung dann rechtswidrig, wenn die Einnahmen die Nettomiete um 100 Prozent übersteigen. Weitere Informationen auf www.mieterschutzverband.at