Grundsätzlich gilt: Ein detailliertes Schätzgutachten eines Immobilienprofis legt den Grundstein für eine erfolgreiche Transaktion. Wird ein Hauskauf über einen Immobilienmakler abgewickelt, ist die Immobilienbewertung in den Leistungen in der Regel inkludiert. Er bewertet die Immobilie und legt dann gemeinsam mit dem Verkäufer den gewünschten Preis fest. Die Käufer können dabei auf einen fairen Preis bauen. Sollte ein Kaufinteressent an dem errechneten Wert zweifeln, steht es ihm frei, einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Handelt es sich um einen privaten und nicht um einen gerichtlich beauftragten Gutachter, unterliegen die Preise einem gewissen Verhandlungsspielraum. Grundsätzlich hängt der Preis von einigen Faktoren ab, wie der für die Bewertung benötigten und investierten Zeit – das können Stunden oder sogar Tage sein. Weiters ist ausschlaggebend, welche Messungen etwaig gemacht wurden oder ob Dokumente von den für den Bau zuständigen Unternehmen eingeholt werden müssen.

Gerichts- und Privatgutachten

Unterschieden werden Verkehrs- und Wertgutachten. In Vorarlberg gibt es Sachverständige und Gutachter im Bauwesen, die gerichtlich vereidigt sind und einen Sachverständigenausweis besitzen. Ferner gibt es private Sachverständige bzw. Gutachter, die direkt vom Eigentümer beauftragt werden können. Braucht man eine Immobilienbewertung für ein Gerichtsverfahren, ist ein kostenpflichtiges Wertgutachten durch einen öffentlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen oder staatlich anerkannten Immobiliengutachter notwendig. Hiebei gilt das österreichische Gebührenanspruchsgesetz. Gerichtliche Gutachten bei Privathaushalten hängen von der Größe und dem errechneten Wert ab, ein Privatgutachten ist tendenziell etwas teurer.