Bei Immobiliengeschäften haben Käufer und Verkäufer
naturgemäß komplett unterschiedliche Interessen.

Sind sich Käufer und Verkäufer einig, soll die treuhändige Abwicklung des Kaufgeschäftes beide Seiten daher vor unliebsamen Überraschungen schützen. Der Kaufpreis wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Meistens übernimmt ein Notar oder Anwalt eine derartige Treuhandschaft und es wird die Treuhandschaft im Treuhandregister erfasst.

Bei Immobiliengeschäften geht es um viel.
Nutzen Sie Experten, damit keine unlieb-
samen Überraschungen geschehen.

Mag. Bernd Hagen M.A.
Realbüro Hagen

Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn alle vereinbarten Bedingungen des Vertrages zur ordnungsgemäßen Abwicklung erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Bank – im Grundbuch. Für den Käufer geht es bei der Treuhandschaft in der Regel darum, dass erst, wenn er selbst schon im Grundbuch eingetragen ist, der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt wird. Der Verkäufer umgekehrt soll abgesichert werden, dass das Geld auch tatsächlich hinterlegt und an ihn überwiesen wird.

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