Für Verkäufer und Käufer tätig
Immobilienmakler in Österreich treten meist als Doppelmakler auf.
Sie sind für Käufer sowie Verkäufer tätig und somit auch beiden verpflichtet.
Der Käufer darf sich darauf verlassen, dass er umfassend über alle wesentlichen Merkmale der Immobilie informiert wird. Sind Fragen für eine fundierte Entscheidung offen, muss der Makler versuchen, diese zu klären. Kurt Kennerknecht von Immoteam7: „Der Käufer hat somit einen kompetenten Partner zur Seite, der professionell und neutral aufbereitete Informationen übergibt und ihn fachkundig berät.“ Das vielfältige Wissen eines Maklers ist technischer und juristischer Natur. Er kann somit unterstützend tätig werden, wenn es um Umplanungen, Adaptierungen und Umnutzungen und vieles mehr geht.
„Der Makler muss sich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer einsetzen.“
Kurt Kennerknecht
Immoteam7
Für den Verkäufer ist meist nur wichtig, dass der ideale Preis erzielt wird. Hier sorgen vor allem die Internetplattformen für Transparenz. Nur wenn das Immobilienangebot veröffentlicht wird, kann sichergestellt werden, dass sich die Interessenten um die Immobilie bewerben können. Fehlt diese Information und wird die Immobilie gar nur ausgesuchten Personen angeboten, kann der Verkäufer niemals sicher sein, dass das maximale Potenzial der Interessenten ausgeschöpft wurde. „Solche Vormerksysteme sind aus meiner Sicht kritisch zu sehen, weil Sie für den Verkäufer intransparent sind“, meint Immobilienfachmann Kurt Kennerknecht. Der Immobilienmakler muss laut Vermittlungsauftrag „nach Kräften tätig werden“. Das sollte mindestens Inserate auf den gängigen Plattformen beinhalten und eine angemessene Anzahl an Besichtigungen, damit der Verkäufer eine fundierte Entscheidung treffen kann.