Ein Eigentümer vermietet in einem Gebäude sowohl Mietwohnungen wie ein Büro im Erdgeschoß. Die Mietersuche für das Büro gestaltet sich schwierig, es kommt immer wieder zu Leerständen. Die Umwandlung in eine Wohnung ist finanziell längerfristig erfolgversprechend, der Eigentümer erkundigt sich, um dies in die Wege zu leiten. Erste Voraussetzung ist die Zustimmung aller Miteigentümer, Grundvoraussetzung für die Nutzungsänderung ist ein Nutzwertgutachten oder eine Parifizierung. Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile.

Berechnungsschlüssel

Dachbodenausbau oder Widmungsänderungen dient das Nutzwertgutachten der Berichtigung der Mindestanteile (Miteigentumsanteile). Wohnungen haben vielfach einen anderen Wasserverbrauch oder eine andere Heizungsnutzung als zum Beispiel Büros. Die Parifizierung oder Nutzwertberechnung legt einen Berechnungsschlüssel fest, um etwa den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümer zu ermitteln und ihre Stimmrechte bei Versammlungen festzulegen. Die Nutzwerte sind durch das Gutachten eines zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen zu ermitteln. Für die Nutzflächenberechnung werden die Nutzflächen der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte ermittelt. Treppen, offene Balkone sowie Wände, Kellerräume und der Dachboden gehören nicht dazu. Umstände, die den Wert einer Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im Haus nennenswert erhöhen oder vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt. Auf Basis der festgestellten Nutzwertanteile wird von allen Miteigentümern der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen.

Weitere Informationen auf www.help.gv.at