Auf gutes (Miet-)Einvernehmen
Das Jahresende ist auch die Zeit, ein gutes Verhältnis
zwischen Mieter und Vermieter zu pflegen.
Man muss seinem Vermieter oder Mieter natürlich kein Weihnachtspräsent vor die Tür legen. Ein kleines Dankeschön in Form von wenigen kurzen Zeilen – ob Weihnachtskarte oder nettes Mail – reicht ebenfalls. Wer den Kontakt regelmäßig aufrechterhält und gut kommuniziert, hält Streitigkeiten hintan und erspart sich einiges. Ganzjährig gilt: Eine persönliche Kommunikation ist – wenn möglich – der digitalen vorzuziehen. Ein Anruf ist meist klärender, ein persönliches Treffen – sollte eine Versicherungsangelegenheit sein – noch besser.
Selbstverständlich sollen und müssen mietrelevante Themen schriftlich vereinbart werden. Wenn es um Reparaturen geht, müssen beide Seiten Sicherheit haben. Der Vermieter, dass allfällige Schäden rechtzeitig gemeldet und über die eigene Haushaltsversicherung erledigt werden, der Mieter dass Reparaturen, die im Bereich des Eigentümers liegen, auch zeitnah vorgenommen werden.
Regelmäßige Information
Auch wenn meist alles reibungslos vonstatten geht und langjährige Mietverhältnisse ohne persönliche Kontakte stattfinden können, ist eine regelmäßige Nachfrage empfehlenswert. Der Vermieter darf in seinem Eigentum Nachschau halten, muss es aber nicht. Mieter die ihre Privatsphäre schätzen und regelmäßig ihre Miete überweisen, schätzen dies. Oft erfolgt die Besichtigung durch den Vermieter erst, wenn die Wohnung bereits gekündigt worden ist und sie für eine Neuvermietung dokumentiert werden soll. Meldet sich der Vermieter jahrein, jahraus nie, sind nicht automatisch Bequemlichkeit oder Desinteresse der Grund. Ein harmonisches Verhältnis verträgt auch Pausen. Für eine gute Miet-Partnerschaft ist eine regelmäßige kleine Mitteilung – gerade zu Weihnachten – allerdings mit Sicherheit ein guter Tipp.