Realbüro Hagen informiert: Irrige Annahmen zum Mietvertrag
Ein weit verbreiteter Irrtum aus der Praxis lautet
„Wer einen Nachmieter stellt, kommt jederzeit raus aus seinem Mietvertrag“.
Es ist keinesfalls so, dass jemand früher ausziehen kann wenn er einen Nachmieter stellt. In der Regel muss sich ein Mieter immer an die Kündigungsfrist halten. Besteht keine gesetzliche oder vertragliche Kündigungsmöglichkeit, muss ein Mieter sich an die vereinbarte Mietvertragsdauer halten. Er kann lediglich mit dem Vermieter vereinbaren, ob dieser einem Vertragsübergang auf einen genannten Nachmieter zustimmt. Der Vermieter kann seinen Mieter frei aussuchen und alle vorgeschlagenen Nachmieter ohne Angabe von Gründen ablehnen.
„Man kann zwar auf die Kulanz des Vermieters hoffen,
es besteht aber kein Recht früher aus dem Mietvertrag auszusteigen,
wenn der Vermieter nicht zustimmt.“
Mag. Bernd Hagen M.A.
Realbüro Hagen
Es ist nicht möglich, dass der Vertrag ohne Zustimmung des Vermieters auf den Nachmieter übergeht. Achtung: Auch wenn mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen haben, kann einer der Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters automatisch aus dem Mietvertrag aussteigen. Auch hier bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung durch den Vermieter.
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