Antrag auf Wohnbauförderung
Vorarlberg hat für die Jahre 2018 und 2019 zweijährige Richtlinien im Neubau und in der Sanierung beschlossen, weshalb sich am Fördermodell nichts ändert. Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen bzw. eine Wohnung kaufen, können eine Wohnbauförderung in Form eines günstigen Kredits bekommen. Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Die monatliche Nettoeinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt 3100 Euro. Die Einkommensgrenze für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte beträgt 5500 Euro. (Das Nettojahresgehalt wird durch zwölf dividiert).Das Erwerbseinkommen bzw. Folgeeinkommen, AMS-Taggeld und Kinderbetreuungsgeld von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird bis zu einer Höhe von monatlich 800 Euro nicht berücksichtigt. Die Höhe des Kredits ist von der Anzahl der Kinder, vom Einkommen, vom Energiebedarf, von den verwendeten Materialien und vom Grundverbrauch des Gebäudes abhängig. Wer ein gefördertes, gebrauchtes Objekt für den Eigenbedarf kauft, kann diese Förderung übernehmen, wenn sie nicht zur Gänze zurückbezahlt wurde, und zwar als Kredit für Neubauten und Wohnhaussanierungen. Allerdings muss der Übernehmer die allgemeinen Wohnbauförderungskriterien erfüllen.
Schritte zur Wohnbauförderung
Die Beratung beim regionalen Energieberater über ökologisches Bauen, die Berechnung des Haushaltseinkommens und die Prüfung der personenbezogene Förderungsvoraussetzungen sind erste Schritte. Wichtig ist, im Vorfeld die Finanzierung zu prüfen. Kann ich mir die Immobilie wirklich leisten? Konkrete Fragen sollten direkt mit der Wohnbauförderung abgeklärt werden. Sind Einreichungsplanung und Baubewilligung erwirkt bzw. den Kaufvertrag abgeschlossen, wird der Antrag bei der Wohnbauförderungsstelle abgegeben. Im Anschluss erfolgt die Prüfung und Freigabe der Förderung. Die Krediturkunde ist beglaubigt zu unterschreiben, der Baufortschritt (Rohbau) bzw. Fertigstellung und Einzug sind zu melden, dann wird der Kredit ausbezahlt. Der Antrag auf Neubauförderung muss jedenfalls vor Bezug gestellt werden.
Unterlagen zur Einreichung
Das ausgefüllte Antragsformular, Kaufvertrag der Immobilie, der Grundbuchsauszug oder die Baubewilligung und genehmigte Pläne, der Energieausweis und Einkommensunterlagen (Jahreslohnzettel/Einkommensteuerbescheid) sowie Meldezettel sind notwendig. Beim Kauf einer Wohnung sind dem Förderungsantrag die personenbezogenen Unterlagen sowie der Kauf- bzw. Vorvertrag beizulegen.
Details über Anträge etc: www.vorarlberg.at/wohnen