Bei der Wohnungsübernahme sollten beide Vertragsparteien das Objekt nochmals gemeinsam
in Augenschein nehmen. Ist es in dem Zustand, in dem es versprochen wurde?

Wohnungsübergabeprotokoll

Etwaige Mängel oder Schäden sollten im Anschluss an die Besichtigung in einem Wohnungsüber-gabeprotokoll schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Sollte es beim Auszug zu Streitigkeiten kommen, dient das Protokoll als Beweismittel. Die Vermieterin oder der Vermieter können etwa die Kaution oder einen Teil davon einbehalten, wenn sie anhand des Wohnungsübergabeprotokolls belegen können, dass gröbere Schäden vor dem Einzug noch nicht vorhanden waren.
Neben den Personaldaten der anwesenden Parteien bei der Übergabe samt Unterschrift, ist auch noch das Objekt mit Adresse, sämtliche Zählerstände (Gas, Wasser…), Anzahl der Schlüssel etc. zu vermerken. Mängel sollten schriftlich pro Raum aufgenommen und mit Fotos dokumentiert werden.

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