Obwohl das Zinsniveau momentan in Österreich für Spareinlagen gering ist, ist die beliebteste Sparform der Österreicher immer noch das Sparbuch.

Je nach Bank und Bindung bekommen Österreicher 0,02 bis 1,5 Prozent Verzinsung. Um die 50 Prozent legen ihr Geld in Form eines Bausparers an. Beim Bausparer sind inklusive staatliche Prämie bis zu 4,2 Prozent Zinsen möglich, davon müssen noch Kontoführungsgebühren und Kapital-ertragssteuer abgezogen werden. Weitere beliebte Sparformen sind Lebensversicherungen und Pensionsvorsorge. Rund 14 Prozent investieren in Immobilien. Wer Geld veranlagen möchte, muss sich klar sein, wie viel er überhaupt veranlagen möchte. Außerdem sollten sich Anleger überlegen, wie kurz- oder langfristig sie das Geld anlegen können. Rund ein Drittel des monatlichen Einkommens geben Österreicher für die Miete aus. Wer mit diesem Drittel den Kredit einer Wohnung abbezahlt, wohnt später günstiger im Eigenheim. Wer bereits in einer eigenen Immobilie wohnt und übriges Geld zur Verfügung hat, kann in eine Anleger- oder Vorsorgewohnung investieren. Der Unterschied zur Eigentums-wohnung besteht darin, dass man in der Anlegerwohnung nicht selbst wohnt, sondern diese vermietet. Mit den Mieteinnahmen kann ein Kredit zurückgezahlt werden. Anlegerwohnungen sind eine krisensichere Geldanlage, die den Sachwert behält, unabhängig von Wirtschaftskrisen. Das größte Risiko einer Anlegerwohnung ist, dass sie leer steht und keine Mieteinnahmen generiert. Und um den Werterhalt der Immobilie zu sichern, muss sie gepflegt und instandgehalten werden. Je attraktiver die Immobilie ist, umso rentabler ist sie als Kapitalanlage. Die Wohnung muss den Bedürfnissen des Marktes hinsichtlich der Lage, Größe, Infrastruktur und Ausstattung entsprechen.

Eigenmittel

Wer in Immobilien investiert, sollte mindestens 30% Eigenmittel zur Verfügung haben. Wohnungseigentümer sind Unternehmer, wenn sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und jährlich in einer Steuererklärung belegen, dass sie Miete oder Pacht einnehmen. Die Umsatzsteuer, die Käufer zusätzlich zum Immobilienpreis an einen Bauträger bezahlen müssen, können sie vom Finanzamt zurückfordern, wenn sie innerhalb von 20 Jahren mindestens einen Euro mehr an Miete eingenommen haben, als die Vorsorgewohnung gekostet hat. Ansonsten wird die Investition vom Finanzamt nicht als „Einkommen“, sondern als Liebhaberei gewertet.

Einnahmen und Ausgaben

Bei einer Vorsorgewohnung setzen sich die Einnahmen aus der Miete und den weiterverrechneten Betriebskosten zusammen. Die Betriebskosten sind sowohl Einnahmen als auch Werbungskosten und somit in der Einkommensteuer neutral. Die Werbungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Beim Vermieten fallen in Österreich Abschreibung, Kreditzinsen, Finanzierungsnebenkosten, Instandhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten, Erhal-tungsaufwand und Rücklage sowie Steuerberatungskosten unter den Begriff Werbungskosten. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in dem Jahr steuerlich erfasst werden, in dem sie eingenommen werden. Für die Ermittlung der Einkünfte werden die Einnahmen den Werbungskosten gegenübergestellt. Das ermittelte Einkommen ist die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer.

Ferienwohnung in Europa

Die Öffnung der europäischen Märkte betrifft auch den Immobilienmarkt. Viele Menschen träumen von einem eigenen Feriendomizil im Ausland. Bevor Sie ein Objekt im Ausland kaufen, sollten Sie sich neben den Vorteilen auch über die Risiken im Klaren sein. Vor dem Kauf sollten Sie sich über die Besteuerung und die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Länder informieren. Nicht überall ist es Ausländern erlaubt, eine Immobilie zu erwerben. Die Besteuerung im gewünschten Land könnte anders sein als in Österreich. Um einen Kauf im Ausland abzuwickeln, sollten Sie unbedingt einen Notar und einen seriösen Dolmetscher beauftragen, die Sie vor Fallen und Missverständnissen bewahren. Es ist sinnvoll, sich den Kauf-vertrag zweisprachig aushändigen zu lassen, dann können Sie den Kauf selbst noch überprüfen, bevor Sie unterschreiben. In einigen Ländern reichen mündliche Zusagen aus, um jemanden zu einem Immobilienkauf zu verpflichten. Wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, machen Sie lieber keine fixen Zusagen.

Zusatzkosten einrechnen

Neben den Kosten für die Immobilie und den Kaufnebenkosten können noch zusätzliche Kosten anfallen. Wenn die für Sie in Frage kommenden Immobilien in verschiedenen Ländern, oder Regionen liegen, fallen Reisekosten an, um die Objekte zu besichtigen. Ohne ein Objekt persönlich gesehen zu haben, sollten Sie keinen Kaufvertrag unterschreiben. Am besten lassen Sie sich von einem Sachverständigen begleiten, der Baumängel erkennt. Wenn Sie die Sprache des jeweiligen Landes nicht beherrschen, kommen die Kosten für den Dolmetscher und für die Übersetzung der Kaufverträge und Dokumente dazu. Klären Sie ab, ob es sich bei der Immobilie um einen legalen Bau handelt, ob die Immobilie hypothekenfrei ist und wer der rechtmäßige Eigentümer ist. Wenn Sie nicht selbst vor Ort sind, brauchen Sie jemanden der das Objekt, Garten und Pool pflegt. Wenn Sie die Immobilie vermieten, fallen Verwaltungskosten an.