Offiziell befugte Immobilienmakler arbeiten nach dem Maklergesetz
und nach den Standesregeln in der Immobilienmaklerverordnung.

Diese beiden Rechtswerke wie auch das Konsumentenschutzgesetz, ABGB etc. dienen dazu, die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Makler klar zu regeln. Die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers sind umfassend und sehr weitreichend. Ein Immobilienmakler, mit dem Sie einen Alleinvermittlungsvertrag abschließen, ist verpflichtet, Aktivitäten und Anstrengungen zu setzen, um Ihre Liegenschaft zu verwerten. Sie können hier klare Fristen und auch eine genaue Vorgehensweise vereinbaren. Der Makler muss Sie stets transparent und abschließend über den Fortgang der Vermittlung informieren. Außerdem muss Sie der Makler vor unterfertigen des Miet- oder Kaufvertrages über die finanzielle Gesamtbelastung aufklären. Im Übrigen, ist der Makler nicht erfolgreich, so darf er ohne andere Vereinbarung auch nichts verlangen.

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