Mehr als 20 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher wohnen in einer gemeinnützig errichteten Wohnung. Diese Wohnungen sollen künftig bereits nach fünf statt bisher zehn Jahren gekauft werden können. Laut Entwurf müssen die österreichischen gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) den Mietern im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren die Wohnung viermal zum Kauf anbieten. Die Verlängerung des Optionszeitraums auf 20 Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten. Im Sinne der Transparenz muss in den Mietverträgen künftig ausdrücklich auf das Bestehen einer Kaufoption hingewiesen werden, um eine eventuelle Finanzierungsplanung frühzeitig zu ermöglichen. Damit soll der Miet- in einen Eigentumsmarkt verwandelt werden.

Kleinwohnungen ausgenommen

Von dem verpflichtenden Kauf-
angebot ausgenommen werden sollen Kleinwohnungen mit einer Fläche bis zu 40 m2. Diese sollen bevorzugt im Mietbestand bleiben, um günstigen Wohnraum für junge Menschen, Lehrlinge und Studierende zur Verfügung zu stellen, heißt es im Wirtschaftsministerium. Immobilieninvestoren, die mit gemeinnützigen Wohnungen spekulieren, sollen keinen Zugriff mehr auf die günstigen gemeinnützigen Wohnungen haben, so ein weiteres Ziel der Novelle. Die Gesetzesnovelle betrifft in Österreich etwa 180 gemeinnützige Bauvereinigungen. Diese verwalten 653.000 eigene Mietwohnungen und rund 270.000 Eigentumswohnungen. Das jährliche Bauvolumen beträgt etwa 16.500 Wohnungen. Die Eigentumsbildung soll durch eine entsprechende Klausel für österreichische Staatsbürger forciert werden, Opfer von Gewalt sollen bei der Wohnungsvergabe begünstigt werden. Derzeit befindet sich die Novelle in Begutachtung. Weitere Informationen auf www.bmdw.gv.at