Das schönste Grundstück in toller Lage ist ohne Erschließung durch eine Zufahrt nicht als Bauplatz zu nutzen.

Bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an das öffentliche Straßennetz angrenzen, sollten Kaufinteressenten unbedingt die Frage nach der Erschließung durch eine Zufahrt klären. Darauf verweist Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien. „Das Baugesetz schreibt vor, dass jedes Baugrundstück über eine rechtlich gesicherte Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche verfügen muss. Liegt das Grundstück direkt neben einer öffentlichen Straße, benötigt man die Zufahrtserlaubnis des Straßenbesitzers (Bund, Land, Gemeinde bzw. Privatbeteiligte usw.).

„Ohne Zufahrt kann auch ein gewidmetes Baugrundstück nicht bebaut werden.“

Bmst. Herbert Kapeller
Exacting

Vertraglich vereinbarte Geh- und Fahrrechte konnten bis zum Jahr 1997 im Land Vorarlberg nicht im Grundbuch eingetragen werden, dennoch sind vorhandene Verträge gültig. Allerdings müssen sie auch vorliegen. Wer ein Baugrundstück erwerben möchte, tut also gut daran, einen Immobilienfachmann mit Klärung dieser Frage zu beauftragen. Einerseits sollte gesichert sein, dass eine Zufahrt vorhanden ist und anderseits ist ebenso wichtig bzw. abzuklären, ob die Liegenschaft die man erwerben möchte, nicht durch eine Dienstbarkeit belastet ist. Herbert Kapeller: „Bei manchen Grundstücken hat ein Nachbar ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt erhalten. Das kann zu einer massiven Einschränkung der Bebaubarkeit führen.“ Bis 1997 mussten solche Dienstbarkeiten nicht im Grundbuch eingetragen werden. Deshalb ist es nicht immer einfach, diese Frage zu klären.