Nach wie vor fragen Kunden Immobilienfachleute nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren.
Die gibt es aber seit 2012 nicht mehr.

„Die Spekulationsfrist für Immobilienverkäufe wurde im Jahre 2012 abgeschafft. Sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen nunmehr der Immobilienertragsteuer.“ Das erläutert Dominik Brunauer, M.A., geprüfter Immobilienmakler bei Sparkassen REAL Immobilien. Allerdings können die Steuersätze beim Verkauf unterschiedlich hoch sein. Darüber informiert jeder seriöse Immobilienmakler seine Kunden bei einem Beratungsgespräch.

„Immobilienmakler informieren gerne über die Immobilienertragsteuer.“

Dominik Brunauer
Sparkassen REAL Immobilien

Von der Besteuerung ausgenommen bleiben weiterhin insbesondere der Hauptwohnsitz des Verkäufers sowie selbst hergestellte Gebäude. „Damit die Wohnsitzbefreiung wirkt, muss der Verkäufer die Immobilie durchgehend für mindestens zwei Jahre bewohnt haben, bevor er sie verkauft und einen anderen Hauptwohnsitz bezieht“, betont Dominik Brunauer. Allerdings muss man nicht gleich ausziehen, die Finanz gewährt eine Frist von einem Jahr bis zur Übersiedelung. Die Steuerbefreiung gilt auch, wenn eine Immobilie während der vergangenen 10 Jahre durchgehend 5 Jahre lang als Hauptwohnsitz gedient hat.

Dominik Brunauer: „Wenn das Objekt danach vermietet wurde, ändert das nichts an der Steuerbefreiung.“ Für besonders große Grundstücke besteht beim Verkauf allerdings noch eine Einschränkung, denn Häuser mit Grundstücken über 1000 m2 erhalten keine komplette Immo-ESt-Befreiung. Der über dieser Fläche liegende Anteil muss versteuert werden. Von der Immobilienertragsteuer ausgenommen sind Erbschaften und Schenkungen. Diese unterliegen aber der Grunderwerbsteuer, wie der zertifizierte Immobilienbewerter ausführt.