Der Bausparvertrag hat zwar in den
vergangenen Jahren einiges von seiner früheren Attraktivität eingebüßt,
dennoch zählt er noch zu den beständigen Methoden der Geldanlage.

Vor allem junge Sparer erfüllen sich mit Ende der Laufzeit ihre Träume, wenn es nicht die Ausstattung der ersten Wohnung ist, so kann auch in ein eigenes Auto oder einen ausgiebigen Urlaub investiert werden. Auch Aus- und Weiterbildungen werden mit dem angesparten Bauspargeld bestritten. Für das Sparen auf dem Bausparvertrag gibt es eine kleine staatliche Prämie. Von der Bausparkasse selbst gibt es entweder Zinsen auf den Sparbetrag oder aber bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens äußerst niedrige Zinsen.

Bausparprämie

Beim Bausparen wird monatlich oder alternativ über einen definierten Zeitraum, mindestens jedoch 6 Jahre, Geld an die Bausparkasse einbezahlt. Es werden Einzahlungen bis höchstens 1200 Euro gefördert. Die Bausparprämie des Staates beträgt für das Jahr 2019 unverändert 1,5 Prozent auf Einzahlungen. Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Bausparprämie – nicht jedoch die normale Verzinsung – ist von Kapitalerwerbssteuern befreit. Wer eine Wohnung erwerben, erstmalig mieten, ausstatten oder gar sanieren oder aufstocken möchte, kann mit seinem Bausparvertrag nach Ablauf der Laufzeit ein Darlehen zu günstigen Konditionen aufnehmen.

Höchstbetrag angehoben

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit 25. Februar den Höchstbetrag der Bauspardarlehen, die einzelne Bausparer erlangen können, von 180.000 auf 220.000 Euro angehoben. Bausparern steht damit für ihre Wohnraumfinanzierung durch Bausparkassen ein um 22 Prozent höherer Finanzierungsrahmen zur Verfügung. Im selben Schritt werden auch der Höchstbetrag für unbesicherte Bauspardarlehen von 25.000 auf 30.000 Euro sowie der Mindestbetrag für Großbausparverträge von 360.000 auf 440.000 Euro angehoben. Die FMA übt damit eine Ermächtigung aus dem Bausparkassengesetz aus, diese Höchst- bzw. Mindestbetragsgrenzen per Verordnung festzulegen. Sie hat dabei auf die Stabilität der Bausparkassen und das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung Bedacht zu nehmen. Die Erhöhung ist mit Kundmachung der Verordnung in Kraft getreten. Die Betragsgrenzen waren zuletzt im Jahr 2010 angepasst worden. Die gute Nachricht für jene, die sanieren wollen: Der Sanierungsscheck wurde – allen Prognosen zum Trotz – ebenfalls wieder aufgelegt.