Das Instrument dafür ist die sogenannte Wertsicherung. Mit der Wertsicherung passt der Vermieter den Mietzins an die Inflation an. In den meisten Verträgen ist jedenfalls eine Wertsicherungsklausel samt konkreter Indexzahl vereinbart. Je nach Mietvertrag gelten unterschiedliche Bedingungen. Mithilfe des Indexrechners der Statistik Austria können Betroffene überprüfen, um welchen Prozentsatz der Verbraucherpreisindex seit dem Vertragsabschluss gestiegen ist und welche Auswirkung dies auf die Miethöhe hat. Neue Bestandverträge für die Wertsicherung des Mietzinses verwenden den aktuellen Verbraucherpreisindex, verlautbart von der Statistik Austria, z. B. den „Verbraucherpreisindex 2015“.

Indexrechner

Die Mietervereinigung erläutert wichtige Fragen zu den Indices: Was gilt es bei einer Mieterhöhung wegen Indexanpassung zu beachten: Unterliegt der Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz oder nicht? Wurde eine wirksame Index- bzw. Wertsicherungsklausel vereinbart? Wurde die Mieterhöhung fristgerecht zugestellt? Die Wertsicherungsklausel ist wirksam, wenn im Mietvertrag eine transparente und nachvollziehbare Formulierung vorhanden ist, wonach der Mietzins an die Inflationsrate angepasst werden darf. Wichtig ist, dass die Indexierung transparent vereinbart wird. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, die Erhöhung nachzurechnen. Ist das nicht der Fall, ist die Anpassung ungültig. Der Indexrechner gibt nur die derzeit aktuelle Mietzinshöhe bekannt, beantwortet aber nicht die Frage, ob die Mieterhöhung z. B. aufgrund einer Wertsicherungsklausel überhaupt zulässig ist. Mietervereinigung oder Arbeiterkammer beraten dazu.
Infos auf: www.statistik.at/Indexrechner/