Das österreichische Mietrecht
ist nicht einfach zu durchschauen.
Schwierig wird es, wenn ein Objekt dem
„Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG)“ unterliegt.

Solche Häuser stehen keineswegs nur in Wien oder Graz. Altbau bedeutet bei einem Mietwohnungshaus, dass die Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 bzw. bei einer Eigentumswohnung vor dem 8. Mai 1945 erteilt wurde. Der für sie vorgesehene „Richtwertmietzins“ gilt auch für zahlreiche Häuser in Vorarlberg. Darauf verweist Ambros K. Hiller, konzessionierter Immobilienmakler, Sachverständiger und Landesstellenleiter des ÖVI, Bregenz. Für unser Bundesland beträgt dieser Richtwert aktuell 8,57 Euro/m² bei Wohnungen der Kategorie A, Zu- und Abschläge sind möglich. Bei befristeten Mietverhältnissen ist ein Befristungsabschlag von 25 Prozent anzusetzen!

„Sind mehr als zwei Mietparteien
in einem Gebäude, gilt das Mietrechtsgesetz“

Ambros K. Hiller, MSc
Hiller-Immobilien

„Zu beachten sind diese Regelungen besonders dann, wenn zum Beispiel die Erben eines solchen Gebäudes ein vor 1945 errichtetes größeres Haus umbauen und mehr als drei Wohnungen vorhanden sind bzw. durch den Umbau entstehen“, erläutert Immobilienfachmann Hiller. Während Ein- und Zweifamilienhäuser seit der Novelle des MRG 2002 nicht mehr dem Mietrecht unterworfen sind, kann das in Einzelfällen dennoch geschehen. Ambros K. Hiller nennt das Beispiel eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen, dessen Garage an eine dritte Partei vermietet wird; „Dann ist das Mietrechtsgesetz anzuwenden und bei entsprechend alten Häusern sogar der Richtwertmietzins.“

Fachlichen Rat einholen

Der Wert einer Wohnung bzw. eines ganzen Objektes kann entscheidend davon abhängen, welche Regelung des Mietrechtsgesetzes gilt. Ambros K. Hiller: „Wer ein solches Objekt erwerben oder umbauen und vermieten möchte, sollte sich unbedingt den Rat von Fachleuten einholen. Unterschiedliche Regelungen bestehen nämlich auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Dort gilt etwa das Mietrecht, wenn das Mietverhältnis bereits vor dem 1. 1. 2002 abgeschlossen worden ist.“