Im Brand- oder Notfall ist das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes und der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte lebensrettend. Etwa 57 Prozent aller Wohnhausbrände entstehen im Wohn- bzw. Schlafbereich, 12 Prozent in Kellerräumen und 6 Prozent in Garagen bzw. überdachten Stellplätzen. Alle privaten Gegenstände, die Fluchtwege einengen oder während eines Notfalls leicht umfallen oder gar selbst Feuer fangen können, müssen entfernt werden.

Stolperfallen

Studien belegen: In jedem zweiten Wohnhaus versperren Roller, Räder und Kinder- oder Einkaufswägen Fluchtwege, die im Fall einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang ins Freie bzw. zu einem Notausgang führen. Dieser Weg ist in neueren Gebäuden ab der Gebäudeklasse 5 (meist ab fünf Geschoßen) entlang des Verlaufs mit einer Notbeleuchtung und selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Fluchtwege müssen leicht zu öffnen sein und dürfen weder vorübergehend noch dauernd verstellt werden.

Holzregal und Co.

Somit ist klar, dass ein Stiegenhaus weder als erweitertes Vorzimmer für Schuhregale, Fahrräder, Kinderwägen oder Pflanzen dienen darf. Es dient im Brandfall als Fluchtweg und selbst kleinere Gegenstände können im Treppenhaus zur gefährlichen Stolperfalle werden. Brandgefährliche Gegenstände (Holzregal) und Co. und Stoffe dürfen generell nicht in Stiegenhäusern oder Dachböden gelagert werden. Auch Dachböden in Wohnanlagen, die als Stau- und Ablageflächen genutzt werden können fatale Folgen nach sich ziehen – wenn die Areale als Fluchtwege ausgewiesen sind. Bei Ausbruch eines Feuers nimmt der Rauch in allerkürzester Zeit jegliche Sicht und Orientierung, das kleinste Hindernis kann die rettende Flucht vereiteln.

Weitere Informationen auf: www.brandverhuetung.at