Das richtige Nutzwertgutachten,
die richtige Parifizierung einer Wohnung
können bei der Kostenberechnung entscheidend sein.

Für die korrekte Abrechnung der Betriebskosten ist die richtige Zuordnung von Kostenanteilen entscheidend. Aber auch beim Wohnungskauf, bei Erbaufteilungen oder Haussanierungen kann es Probleme geben, wenn das Nutzwertgutachten nicht korrekt erstellt wurde. Darauf verweist Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien. Bei der Parifizierung von Gebäuden ist Fachkompetenz gefragt. Nutzwertgutachten werden von gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt, im Wohnungseigentumsvertrag übernommen und dann im Grundbuch verbüchert.“ Der Immobilienfachmann stellt immer wieder fest, dass manche Gutachten zu oberflächlich ausgeführt werden.

„Beim Erstellen eines
Nutzwertgutachtens ist
besondere Sorgfalt nötig.“

Bmst. Herbert Kapeller
Exacting

Ein Beispiel dafür ist der Unterschied zwischen Balkon und Loggia. Herbert Kapeller: „Ein Balkon ragt aus dem Baukörper hervor. Er gehört zwar zur Wohnung, er wird aber nicht beheizt. Deshalb gibt es deutliche Abschläge.“ Anders ist das bei der Loggia, die von drei Seiten umschlossen und ins Gebäude eingeschnitten ist. „Wird sie durch Verglasung nach außen abgedichtet, lässt sie sich oft mitheizen, indem einfach die Verbindungstüre geöffnet bleibt.“ So kann aus einer Wohnung mit ursprünglich 70 m² Größe eine mit 85 m² werden. Das wirkt sich auf den Wert ebenso aus wie etwa auf die Heizkosten. Baumeister Kapeller berichtet von Fällen, bei denen Kaufverträge aufgelöst werden mussten, weil die Grundsätze der Nutzwertberechnung missachtet wurden. „Das Gutachten darf keine Abweichungen zwischen Bauplan und Bestand enthalten, ebenso dürfen Allgemeinflächen nicht einzelnen Wohnungen zugeordnet sein.“