Den Eigenbedarf nachweisen
Eine Eigenbedarfskündigung ist gesetzlich an strenge Vorgaben geknüpft und nur möglich, wenn für eine Wohnung das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt. Früher waren Eigenbedarfskündigungen schwer durchzusetzen. Mittlerweile hat sich die Rechtsprechung geändert. Ein einfacher Bedarf des Vermieters reicht allerdings noch immer nicht als Kündigungsgrund aus. Der Vermieter muss die Wohnung dringend für sich selbst oder seine Kinder und Enkel benötigen, nicht...