Realbüro Hagen informiert: Wichtiges zum Wohnungseigentum
Im Unterschied zum Miteigentümer hat der Wohnungseigentümer das Recht, eine bestimmte Fläche im Gesamtobjekt ausschließlich zu nutzen. Er kann schalten und walten wie er will, solange kein Nachteil für andere Hausbewohner entsteht. Wohnanlagen im Neubau werden im Wohnungseigentum errichtet. Es ist aber auch möglich, Wohnungseigentum bei gebrauchten Häusern zu begründen. Grundlage dafür ist ein Nutzwertgutachten von einem Sachverständigen. In vielen...