Realbüro Hagen informiert: Bei Wohnungsübergabe zu beachten.
Bei der Wohnungsübernahme sollten beide Vertragsparteien das Objekt nochmals gemeinsam in Augenschein nehmen. Ist es in dem Zustand, in dem es versprochen wurde? Etwaige Mängel oder Schäden sollten im Anschluss an die Besichtigung in einem Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festgehalten beiderseits unterschrieben werden. Sollte es beim Auszug zu Streitigkeiten kommen, dient das Protokoll als Beweismittel. Die Vermieterin oder der Vermieter können etwa...