Realbüro Hagen informiert: Personaldienstbarkeiten: Wohnrecht
Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Wohnberechtigten, das heißt nur diese Person darf die Wohnung zum persönlichen Gebrauch nutzen. Beim Wohnrecht ändert sich nur der Grundbuchsstand, nicht die tagtägliche Nutzung. Es ist sozusagen der Klassiker bei einer familieninternen Weitergabe da die Rechtsnachfolge geregelt ist, sich aber an den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen nichts ändert. Es kann frei geregelt werden, wer...