Wer an seine Wohnung nachträglich eine Markise zur Beschattung anbringen möchte, muss verschiedene Regeln beachten.

Beschattungen, wie z. B. Markisen, sind ein Thema, das beim Neubau eines Hauses meist bereits durch den Bauträger geregelt wird. Der Architekt gibt dabei üblicherweise Farbe und Konstruktionsweise vor, an denen sich die Eigentümer orientieren können.

„Etwas aufwendiger wird es bei einem nachträglichen Einbau einer Markise“, weiß Harry Preisl, Geschäftsführer von Cura Immobilien, Dornbirn. Die Markise wird nämlich auf einer Allgemeinfläche (Untersicht eines Balkons oder direkt auf die Fassade) montiert. Zudem können Konstruktion und Farbe die Außenansicht des Wohngebäudes erheblich verändern. Harry Preisl rät: „Bevor ein Eigentümer eine derartige Montage durchgeführt, sollte er sich unbedingt beim Hausverwalter erkundigen, wie er vorzugehen hat.“

„Der Montage einer Markise müssen alle Eigentümer einer Anlage zustimmen.“

Harry Preisl
Cura Immobilien

Denn grundsätzlich müssen beim Anbringen einer Markise an der Wohnung einer Wohnanlage sämtliche Eigentümer zustimmen. Besprechungen zu einer solchen Anfrage bieten die Gelegenheit, gemeinsam zu vereinbaren, welche Farbe und welche Art von Markise erlaubt werden soll. „Nicht selten planen weitere Wohnungseigentümer die Nachrüstung einer Beschattung. Dann macht es Sinn, die Gelegenheit einer solchen Anfrage gleich zu nutzen, um sich gegenseitig die Möglichkeit der Anbringung einer Markise genehmigen zu lassen. Diese Beschlussfassung ist schriftlich abzufassen und von sämtlichen Eigentümern zu unterfertigen. Je nach Situation müssen die Veränderungen der Außenansicht auch mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt werden“, führt der erfahrene Hausverwalter aus.