Die Novelle zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz soll für einen
sparsamen Umgang mit Grund und Boden sorgen.

Die Grundstücksknappheit ist ein wesentlicher Preistreiber bei Wohnimmobilien. Dieser „Wurzel des Übels“ will das Land Vorarlberg nun mit der Novelle zum Raumplanungsgesetz zu Leibe rücken. Die wichtigsten Punkte

• Grundstücke werden nur noch auf sieben Jahre in Bauland gewidmet.
Wird in dieser Zeit nicht gebaut, wird entschädigungslos rückgewidmet.
• Wer bereits über 5000 m² Bauland verfügt, darf keine weiteres Bauland mehr erwerben.
• Grundsätzlich gibt es eine Erklärungspflicht beim Grundstückskauf.
Ausgenommen ist der Kauf durch eine natürliche Person einmalig bei maximal 800 m².

„Die Motivation ist offensichtlich. Doch ob diese Maßnahmen wirklich greifen, ist aus meiner Sicht fraglich.“ Das erklärt Immobilienprofi Klaus Suppan von Immo-team7. „Bauträger sind von diesen Beschränkungen ausgenommen und gerade sie waren die Preistreiber im Grundstückgeschäft.“ Verfehlt die Novelle den Zweck nicht und Grundstücke würden somit für den Bauträger günstiger, bewirkt dies nicht zwangsläufig eine Verbilligung von Wohnraum. Klaus Suppan: „Der größte Kostentreiber sind die Baukosten selbst. Sie dürften beim anhaltenden Bauboom kaum günstiger werden, wenn weiter viel gebaut wird und es zu wenig Wettbewerb gibt.“

„Bauträger sind von den neuen Regeln im Grundstückskauf ausgenommen.“

Klaus Suppan
Immoteam7

Anzunehmen ist auch, dass manche Großinvestoren im Ländle bald das Bauträgergewerbe anmelden, um so weiter Bauland horten zu können. Auch bebaute Grundstücke mit alten Einfamilienhäusern werden verstärkt in den Fokus der Investoren kommen und preislich anziehen. Der Traum vom eigenen Haus rückt somit vermutlich für viele Familien in noch weitere Ferne. Zeitnah ist somit am Immobilienmarkt nicht mit erheblichen Änderungen zu rechnen, außer einem größeren Verwaltungsaufwand. Doch zumindest die Motivation ist erkennbar und hoffentlich auch eine Entlastung am Grundstücksmarkt.