Allgemein bekannt ist, dass Mietverträge üblicherweise für drei Jahre befristet werden.

Kann ich meine Immobilie auch nur für zwei Jahre vermieten? Dies hängt von der Art des Objektes ab. Bei Einfamilienhäusern können Mietverträge beliebig lang und beliebig kurz abgeschlossen werden. Anders bei Wohnungen: Wenn diese dem Mietgesetz unterliegen und weniger als drei Jahre vermietet werden, ist diese kürzere Fristvereinbarung automatisch ungültig und es kommt kraft Gesetz ein unbefristetes Mietverhältnis zustande. Das Mietverhältnis kann nicht mehr vom Vermieter gekündigt werden, ohne dass ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vorliegt. Der Vermieter muss das Mietverhältnis aufrecht halten, so lange sich der Mieter an den Mietvertrag hält. Benötigt der Vermieter die Wohnung für den Eigengebrauch, wird dies im Zweifel vom Gericht beurteilt.

 

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