Mietverträge sind üblicherweise für drei Jahre befristet.
Kann aber eine Immobilie für nur zwei Jahre vermietet werden?

Dies hängt von der Art des Objektes ab. Bei Einfamilienhäusern ist eine beliebig lange Vermietung möglich. Anders bei Wohnungen, die dem Mietgesetz unterliegen und weniger als drei Jahre vermietet werden; Hier ist die kürzere Fristvereinbarung automatisch ungültig und es kommt kraft Gesetz ein unbefristetes Mietverhältnis zustande. Mit der Auswirkung dass das Mietverhältnis ohne einen gesetzlich verankerten Kündigungsgrund von der Vermieterseite nicht mehr gekündigt werden kann. Es bleibt das Mietverhältnis aufrecht solang sich der Mieter an den Mietvertrag hält.

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